Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1          Geltung

(1)   Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

(2)   Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerbliche oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(3)   Abweichende, entgegensehende oder ergänzende Allge­meine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftliche zugestimmt.

 

§ 2          Vertragsabschluss

(1)   Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2)   Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde ver­bind­lich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

(3)   Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unver­züglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

 

§ 3          Eigentumsvorbehalt

(1)   Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.

(2)   Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

(3)   Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschä­di­gun­gen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohn­sitz­wechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

(4)   Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3. Dieser Bestimmung die Ware herauszuverlangen, ohne dass hierin schon ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist.

(5)   Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungs­gemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

(6)   Die Be- und Ver­arbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so er­werben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der uns gelieferten Ware zu den sonstigen ver­arbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

 

§ 4          Vergütung/Kaufpreis

(1)   Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. Fracht- und besondere Verpackungskosten hat der Kunde zusätzlich zu entrichten.

(2)   Zahlungen haben ohne Abzug vom Rechnungsbetrag zu erfolgen und zwar in einer Art und Weise, dass 14 Tage nach Rechnungslegung der Zahlungseingang auf unserem Konto festgestellt werden kann. Skontoabzüge werden von uns nachgefordert. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank erhoben

(3)   Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5          Gefahrübergang

(1)   Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Aus­führung der Versendung bestimmter Person oder Anstalt auf den Käufer über.

(2)   Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

(3)   Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

                 

§ 6          Gewährleistung

(1)   Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(2)   Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, ins­besondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(3)   Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Ge­währ­leistungs­anspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweis­last für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, ins­be­sondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Fest­stellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Män­gel­rüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Mo­naten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zu­stand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schrift­lich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Ver­braucher diese Unterrichtung, erlöschen die Ge­währleistungs­rechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für die Kauf­ent­schei­dung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Ver­braucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

(4)   Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

(5)   Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei ge­brauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate ab Ab­lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 3 dieser Bestimmung).

(6)   Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Wer­bung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Be­schaf­fenheit der Ware dar.

(7)   Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Mon­tageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

(8)   Sollten die gerügten Mängel auf von Kunden zu ver­tretenden Umständen zurückgehen, so werden wir sie auf Wunsch des Kunden zu jeweils zu vereinbarenden, angemessenen Preisen und Bedingungen beseitigen.

(9)   Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

§ 7          Haftungsbeschränkungen

(1)   Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, ver­tragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, max­imal jedoch auf den Auftragswert.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer ge­setzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Ver­letzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

(2)   Werden Schadensersatzansprüche durch uns abgelehnt, so ist der Kunde verpflichtet seine Ansprüche innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend zu machen, ansonsten gelten sie als verfristet.

(3)   Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

§ 8          Schlussbestimmungen

(1)   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2)   Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist aus­schließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(3)   Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Ge­schäfts­be­ding­ung­en ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier­durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht be­rührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

Hamburg, den 22.10.2021

tennet e.K.
Wendenstraße 195
D-20537 Hamburg
Germany

USt-IdNr.: DE241848215
Sitz der Gesellschaft: Hamburg
Handelsregister Hamburg: HRA 101924
Geschäftführung: Reinhard Bock

Mail
: reinhard.bock@tennet-hh.de
Tel.: +49 40 601717-502
Fax:
+49 40 601717-552